KI im Betrieb: Rechtssicherheit schaffen – Raum für Innovation lassen
18.12.2024
Am 17.12.2024 hat der BDA seine Position zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in einem Strategiepapier veröffentlicht.
Derzeit schafft die europäische KI-Verordnung (KI-VO) Rechtsunsicherheit. Der Gesetzgebung fehlen wesentliche Details, die noch ausgearbeitet werden müssen – etwa durch Normen und Standards, aber auch Folgerechtsakte, Leitlinien, Verhaltenskodizes und vieles mehr. All die bestehenden Unklarheiten müssen nun rechtssicher in der Umsetzung adressiert werden.
Für Arbeitgeber, die in der Regel sog. Betreiber von KI-Systemen sind, ist für die nächsten Monate und Jahre zudem wichtig, dass die Unternehmen ausreichend lange Fristen und Übergangsregelungen erhalten, um die erforderlichen Anpassungen zur Einhaltung der KI-Verordnung umzusetzen.
Dies gilt insbesondere für KMU, die möglicherweise mehr Zeit und Ressourcen benötigen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Anforderungen an KI-Kenntnisse des Personals betriebsnah halten
Die Betriebe müssen gem. Art. 4 KI-VO die Belegschaft mit „ausreichend KI-Kenntnissen“ ausstatten. Hierfür benötigen sie umfassende Flexibilität bei der Ausgestaltung dieser Bestimmung.
Die aktuelle Formulierung der KI-Verordnung bietet dafür den nötigen Spielraum. Richtig ist, dass im Einzelfall die verschiedenen relevanten Erwägungsgründe wie technische Vorkenntnisse, Erfahrungen oder Qualifikation der betroffenen Personen berücksichtigt werden können. Dieser muss bei der Umsetzung bewahrt werden.
(Quelle: BDA, Strategiepapier vom 17.12.2024)