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Fotos und Filme bei der Einschulung: Das sollten Eltern und Schulen wissen

21.08.2024

Am 21.08.2024 startet in Nordrhein-Westfalen die Einschulung der Schulanfänger. Um diesen besonderen Moment festzuhalten, möchten Eltern und andere Angehörige ihre Kinder gern filmen oder fotografieren. Das ist mit Blick auf den Datenschutz auch kein Problem – wenn man sich an ein paar Regeln hält.

Familienprivileg

Grundsätzlich gilt: Wenn Angehörige nur Aufnahmen vom eigenen Kind und für das Familienalbum machen, ist das auch in der Schule völlig unproblematisch. 

Das gleiche trifft zu, wenn Fotos und Filme entstehen, auf denen andere Kinder zu sehen sind – sofern diese Aufnahmen später ausschließlich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gezeigt werden. Schwieriger wird es dagegen, wenn dazu die Sozialen Medien genutzt werden. In diesem Fall müssen grundsätzlich geschlossene Nutzer*innengruppen oder passwortgeschützte Bereiche verwendet werden. Sind also andere Personen involviert, gilt besondere Rücksichtnahme.

Fotozonen und (widerrufbare) Einwilligungen

Die Empfehlungen der LfDI NRW sehen sog. Fotozonen und das Einholen von Einwilligungen vor.

Fotozonen sind vorher festgelegte Bereiche auf dem Schulgelände. Nur in diesen darf fotografiert oder gefilmt werden. Sie haben den Vorteil, dass diejenigen, die nicht aufgenommen werden möchten, diese Orte einfach meiden können. 
Auf der sicheren Seite sind Eltern und Schule außerdem, wenn sie von anderen Eltern eine Einwilligung einholen. Dies ist auch den Schulen zu raten, sollten sie selbst Bildaufnahmen von der Einschulung planen und diese in ihrer Chronik, auf ihrer Homepage oder in den Sozialen Netzwerken veröffentlichen wollen.

Weiterverbreitung in sozialen Medien nur mit Einwilligung

Wichtig ist das Einholen einer Einwilligung schließlich für Veranstaltungs-Teilnehmer*innen, die Fotos und Filme nicht nur im Familien- und Bekanntenkreis weiterverbreiten möchten, sondern unbegrenzt, etwa über die Sozialen Medien. 

Die hier beschriebenen Regeln zu Foto- und Filmaufnahmen betreffen nur den Datenschutz und klammern urheberrechtliche, zivil- und strafrechtliche Fragen aus. 

Die Informationen zu Bildaufnahmen in der Schule: Was ist erlaubt? Wo ist die Grenze? sind abrufbar unter www.ldi.nrw.de/Bildaufnahmen-in-der-Schule.

(Quelle: PM LfDI NRW vom 19.08.2024)

Praxishinweis: Nicht nur im Rahmen der Einschulung spielt der sensible Umgang mit Fotos und Filmen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Für die Nutzung von Fotos und Filmen zu Zwecken in Ihrem Unternehmen sprechen Sie uns gerne an.