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Infos Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz
bzw. Whistleblower-Richtlinie

Was Sie wissen müssen

Gammelfleisch, Geldwäsche oder Betrug bei Corona-Hilfen … nach der europäischen Richtlinie werden alle Personen im Unternehmen geschützt, die rechtliche Verstöße melden.

Unternehmen mit über 50 Beschäftigten müssen dazu einen Meldeweg einrichten, auf dem Mitarbeiter solche Vorfälle anonym und ohne Sorge vor Konsequenzen weitergeben können.

Mögliche Meldewege

telefonisch

schriftlich (Mail/Brief)

persönlich

über ein internes Whistleblowing-Portal

Klar definierte Vorgaben

Das Unternehmen ist aufgefordert, eine Person oder Dienststelle zu benennen, um Hinweise entgegen zu nehmen, Folgemaßnahmen in die Wege zu leiten und Rückmeldung zu geben. Ein Feedback und entsprechende Schritte müssen spätestens nach drei Monaten erfolgen.

Zahlreiche Sanktionen

Wer das Melden von Missständen behindert, dem drohen hohe Strafen bis zu 100.000 Euro. Gleiches gilt, wenn die Identität des Hinweisgebers nicht vertraulich behandelt wird. Ebenso werden Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower geahndet.

Vor allem jedoch: Viel Bürokratie

Meldekanäle. Datenschutz. Zuständigkeiten im Unternehmen. Bearbeitungsfristen. Datenaufbewahrung. Ausnahmeregelungen … die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist gerade für kleinere Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden.

Das neue Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die internen Meldekanäle auszulagern und eine Ombudsperson mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu beauftragen.

Genau hier unterstützt Sie die AGAD Service GmbH auf ganzer Linie.